Winterreifen ab Oktober sicherheitsrelevant

Trotz teils noch sommerlicher Temperaturen appelliert der Automobilclub von Deutschland (AvD), nun Winterreifen aufzuziehen. Von Oktober bis Ostern sind die Pneus mit dem Schneeflockensymbol sicherheitsrelevant, weisen auf laubbedeckten Straßen, bei Nässe, Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften auf. Die Gummimischung ist auf schlechte Witterungsverhältnisse abgestimmt.

Neue EU-Vorgaben

Beim Reifen-Neukauf sollten Verbraucher auf die S-Kennung und geringe Abrollgeräusche achten. Der AvD weist darauf hin, dass die EU ein abgestuftes Verkaufsverbot für Reifen ohne sogenannte "S"-Kennzeichnung erlassen hat. Ab 1. Oktober 2009 dürfen PKW-Reifen mit einer Querschnittsbreite bis zu 185 mm nicht mehr ohne "S"-Markierung in den Verkehr gebracht werden. Es wurde jedoch eine Übergangsregelung vereinbart. Erfüllen Reifen die Geräuschanforderungen der EU-Richtlinien (ECE-R 117), können Sie mit einem entsprechenden Zertifikat vorübergehend weiterverkauft werden. Ab dem 1. Oktober 2010 gilt diese Regelung für Reifen über 185 bis 205 mm Laufflächenbreite, ab 1. Oktober 2011 für Reifen über 215 mm.

Neben dem Sound sind Profil und Alter entscheidend. Die in Deutschland bei Winterreifen gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Der AvD rät jedoch dringend, nicht mit weniger als 4 mm Profil zu fahren. Sonst büßen die Winterreifen ihren Leistungsvorsprung ein, besonders bei Nässe, Schnee und Matsch. Sie haften schlechter und der Bremsweg wird länger. Auch mit Pneus, die älter als sechs Jahre sind, sollte man nicht mehr unterwegs sein. Die DOT-Nummer zeigt unter anderem an, in welcher Woche und in welchem Jahr der Reifen produziert wurde (z.B. 1209 – für die 12. Woche, im März 2009).

Berufskraftfahrer mit besonderer Verantwortung

Eine ausdrückliche Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt jedoch seit Mai 2006 eine witterungsangepasste Ausrüstung vor (§2, Abs. 3a). Eine unpräzise Formulierung, die es den Behörden überlässt, wie im Einzelfall zu verfahren ist. Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Falls man mit Sommerreifen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Die Polizei akzeptiert mit M+S (für Matsch und Schnee) markierte Reifen. Diese Bezeichnung steht jedoch nicht unbedingt für Wintertauglichkeit. Der AvD empfiehlt, auf das  Schneeflockensymbol zu achten. Um dieses Zeichen zu bekommen, müssen die Reifen auf Schnee bestimmte Eigenschaften nachweisen, bieten mehr Sicherheit.

Der AvD regt zudem an, eine Winterreifenpflicht für Linienbusse, Taxen und LKW – besonders für Gefahrguttransporte – einzuführen. Berufskraftfahrer haben eine besondere Verantwortung und ihre Arbeitgeber, Kommunen oder Spediteure, könnten sich im eigenen Interesse als Vorbilder in Sachen Verkehrssicherheit präsentieren. Bus- oder LKW-Unfälle haben auf winterlichen Straßen nicht selten  verheerende Folgen: Personen- oder hohe Sachschäden und oft stundenlanges Stauchaos, falls ein LKW oder Bus quer steht und mehrere Spuren blockiert.

Auch für die kommende Wintersaison gilt Winterreifenpflicht

Dank der Abwrackprämie wurden in 2009 mehr als 2 Millionen Fahrzeuge verkauft und diese werden für die kommende Winterreifensaison größtenteils Winterpneus benötigen. Fahrzeughalter, die beabsichtigen keine Winterreifen zu montieren, sollten sich eingehend nochmal mit dem Thema Winterreifenpflicht zu beschäftigen.

Die Situative Winterreifenpflicht zwingt niemanden Winterreifen aufzuziehen, kommt es jedoch mangels Winterreifen zu Verkehrsbehinderungen oder zu einem Unfall, kann der Fahrzeuglenker mit empfindlichen Geldbuße belegt werden.

Die Reifen und Reifenhändler Suchmaschine www.reifensuchmaschine.de empfiehlt allen Fahrzeughaltern: „Sparen Sie nicht am falschen Fleck, einen guten Satz Winterreifen erhalten sie je nach Dimension schon ab 300.-Euro.“

Nicht ohne Winterreifen

Wetterverhältnissen entsprechend muss das Fahrzeug in Deutschland ausgestattet sein. Trotzdem gibt es hier keine „strenge“ Winterreifenpflicht. Das Fahren mit Winterreifen wird den Autofahrern nahegelegt und auch die Verhängung von Bußgeldern soll dies unterstützen, jedoch halten sich noch immer zu wenig Lenker daran.

Dabei sollten Winterreifen in der kalten Jahreszeit vor allem Unfälle vermeiden und auch durch Schnee und Matsch hervorgerufenen Hindernissen entgegenwirken.
Ein Auto, das im Winter mit Winterreifen versehen ist, kann besser unter Kontrolle gehalten werden. Ebenso ist der rechtzeitige Stillstand beim Bremsen besser gewährleistet als mit Sommerreifen. Eine höhere Bodenhaftung, sowie eine souveränere Lenkung und Beschleunigung zählen zu den weiteren Vorteilen der Winterreifen.

In Österreich gilt zum Beispiel bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht von 01. November bis 15. April für alle Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, deren Gewicht bis 3,5 Tonnen beträgt. Eine Verwendung von Sommerreifen ist aber auch dann erlaubt, wenn auf mindestens 2 Antriebsrädern Schneeketten angebracht wurden.
Ein Fahrzeug darf jedoch nicht mit unterschiedlichen Reifen, also Sommer- und Winterreifen, gefahren werden.

Andere europäische Länder, wie zum Beispiel Ungarn und Italien, bringen oft eher kurzfrist Hinweisschilder an den Straßen an, die Winterreifen vorschreiben.
Auch in der Schweiz, Tschechien, Slowenien und der Slowakei gibt es keine zwingende Winterreifenpflicht. Meist sind die Regelungen so ähnlich wie in Deutschland und Österreich und verpflichten nur zu einer den Straßenverhältnissen angepassten Ausstattung des Autos.

Hingegen in Finnland, Estland und Lettland gibt es eine ausnahmslose Winterreifenpflicht, welche von Anfang November bis Ende Februar beziehungsweise Ende März gilt. Auch in Norwegen und Schweden gibt es diese Winterreifenpflicht, welche aber nur für Einheimische und nicht für Urlauber und Ausländer gilt.

Leider haben auch einige Länder noch gar keine Regelung bezüglich der Verwendung von Winterreifen eingeführt. Hierzu zählen Frankreich, England, Polen, Dänemark, Belgien, Luxemburg und Holland.

Vor Fahrtbeginn ins Ausland sollte man sich aber trotzdem lieber nochmals über die aktuelle Winterreifenpflicht erkundigen.
Viele Autofahrer vertrauen heutzutage trotz mangelnder Regelungen und Gesetze auf die Winterreifen.

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Selbst vom südlichsten Beobachtungsposten der Aachener Polizei in der Wache Simmerath werden noch keine meldenswerten Wetterkapriolen gemeldet. Hier und da mal ein verstopfter Gullideckel, hier mal ein Roller, der aufgrund des Windes umkippte.

Es ist deutlich zu merken, dass sich viele Menschen auf einen eklatanten Wettersturz vorbereitet haben. Es wird eine vorsichtigere Fahrweise beobachtet (weniger Unfälle als gestern Morgen), Bürger rufen an, ob sie noch im Wald joggen dürfen. Einige fragen nach, wie das noch mal mit der Winterreifenpflicht ist und wann man die Reifen spätestens drauf haben muss.

Wir bleiben am Ball. Die Kachelmanns, Kleinerts, Lehmanns und wie sie alle heißen beim Wort genommen. Das Wetter wird schon kommen …