Archiv für Service

Winterzeit dunkle Jahreszeit

Das Wetter können wir nicht ändern, wir müssen es so nehmen wie es kommt. Der Verkehrsteilnehmer kann jedoch sein Verhalten, seine Fahrweise und sein Fahrzeug darauf einstellen. Gem. § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung ist die Ausrüstung der Kfz den Wetterverhältnissen anzupassen im allgemeinen Winterreifenpflicht genannt.

Weiterlesen »

Spritsparpotenzial per Mausklick ermitteln

Wie viel Sprit der eigene Wagen verbraucht, ist fast jedem Autofahrer bekannt. Wie viel davon aber eingespart werden kann, wird oft falsch eingeschätzt.

Weiterlesen »

Autobatterie leistet im Winter Schwerstarbeit

Der Winterbetrieb belastet den Stromhaushalt im Auto. Vor allem bei tiefen Temperaturen und vorwiegendem Kurzstreckenverkehr muss die Batterie Schwerstarbeit leisten. Weiterlesen »

Licht und Sicht für mehr Sicherheit

„Sehen und gesehen werden“ ist gerade in der dunklen Jahreszeit die Grundvoraussetzung für eine sichere Autofahrt. Defekte Scheinwerfer sowie durch Streusalz und feuchten Straßendreck verunreinigte Scheiben verschlechtern die Sicht und erhöhen das Unfallrisiko.

Auch ohne Tagfahrlichtpflicht sollte gerade im Winter stets das Abblendlicht eingeschaltet werden, rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Es ist nicht nur spätestens bei Dämmerung und Dunkelheit, sondern laut Straßenverkehrsordnung auch bei wetterbedingt erschwerten Sichtverhältnissen zwingend vorgeschrieben. Aber auch am helllichten Tag sind Autos mit Abblendlicht von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich schneller und besser zu erkennen. Für den Dauerlichtbetrieb empfiehlt die GTÜ spezielle Daytime-Glühlampen. Sie sind zwar teurer als die üblichen, halten in der Regel aber auch fünf Mal länger. Grundsätzlich sollte immer ein Ersatzset im Auto mitgeführt werden. Beim Ausfall einer Lampe empfiehlt es sich, stets paarweise auszutauschen, da die noch Lampe nicht selten wenig später ebenfalls ausfällt. Die Glühlampen dürfen nicht mit bloßen Fingern angefasst werden, da schon geringste Fett- oder Schweißrückstände sich fest einbrennen und die Lichtausbeute der verringern.

Die GTÜ rät, bei den Lampen generell auf Qualitätsprodukte mit UV-Schutz zu achten, um ein Eintrüben der Kunststoffstreuscheiben und eine Verminderung der Lichtwirkung zu vermeiden. Wichtig ist ebenso die blendfreie Einstellung der Scheinwerfer. Das lässt sich schnell mit einem kurzen Werkstattbesuch überprüfen.

Verschmutzte Scheiben erschweren nicht nur den Durchblick, sie verursachen auch stark blendendes Streulicht. Saubere Scheiben sind ein absolutes Muss. Das gilt nicht nur für außen, sondern genauso für innen. Zur Reinigung empfiehlt die GTÜ spezielle Scheibenreinigungskonzentraten. Vor Haushaltsreinigern wird gewarnt: Vor allem Geschirrspülmittel, verursachen einen Nachschleier mit irritierenden Lichtreflexen. Für die Innenscheiben ist ein Antibeschlagzusatz beim Sauberwischen ratsam. Ständig beschlagene Scheiben, die im Winter auch innen Eiskratzen erforderlich machen, sind oft ein Indiz für undichte Stellen am Auto, durch die Wassertropfen eindringen. Ihnen sollte fachmännisch auf den Grund gegangen werden. Die Gesellschaft für Technische Überwachung rät außerdem, die Entwässerungsöffnungen unter den Türen auf mögliche Verschmutzungen zu überprüfen.

Gegen beschlagene Scheiben hilft, die Heizung aufzudrehen und das Gebläse auf starker Stufe möglichst voll auf die Scheiben zu richten. Bei Temperaturen über fünf Grad Celsius sorgt auch der Einsatz der Klimaanlage für trockenere Innenraumatmosphäre, weil der Luft Feuchtigkeit entzogen wird.

Bei der Scheibenwischanlage ist neben dem Reinigungskonzentrat im Winter natürlich auf ausreichend Frostschutzmittel zu achten. Auch hier gilt: Finger weg von Hausmitteln wie „Spiritus-Spüli-Mixturen“. Durch sie bilden sich nicht nur Schmierfilme, sondern sie verstopfen Düsen und Schläuche. Außerdem können sie Gummi, Kunststoff oder gar den Lack angreifen. Beim Kauf gebrauchsfertiger Mischungen oder einzelner Konzentrate sollte darauf geachtet werden, dass die Mittel für Fächerdüsen und Polycarbonat-Scheinwerferscheiben geeignet sind. Zum Einfüllen von Einzelkomponenten gilt die Reihenfolge: erst Frostschutz, dann Wasser und schließlich Reinigungskonzentrat. Gelegentlich sind auch die Spritzdüsen zu prüfen und gegebenenfalls zu reinigen.

Wischblätter bieten in der Regel nur ein halbes Jahr lang optimale Leistung und verrichten bei winterlichen Bedingungen Schwerstarbeit. Für den Wechsel rät die GTÜ zu Markenerzeugnissen aus hochwertigem Kautschuk.

Die Sicht verschlechtern auch Kratzer auf der Frontscheibe. Sie verursachen Lichtbrechungen und beschleunigen die Abnutzung der Scheibenwischer. Steinschläge führen oft zu Mikrorissen, die sich plötzlich ausdehnen können. Bevor es soweit kommt, können Schäden auf der Außenseite fachmännisch ausgebessert werden. Krater bis 5 Millimeter Durchmesser und davon ausgehende Sprünge bis 5 Zentimeter Länge sind nach GTÜ-Angaben reparabel. Sie dürfen jedoch nicht im unmittelbaren Fernsichtfeld liegen und auch nicht im Scheibendichtgummi enden.

Bei aller Technik darf der Mensch nicht vergessen werden. Wer als Autofahrer den Durchblick behalten möchte, sollte auch seine eigene Sehleistung regelmäßig vom Arzt untersuchen lassen.

Tipps für die Silvesternacht

Die meisten werden ihr Auto in der Silvesternacht stehen lassen, um mit einem Sekt auf das neue Jahr anzustoßen und um ihr Fahrzeug vor Schäden durch Feuerwerkskörper zu bewahren.

Weiterlesen »

Schrittgeschwindigkeit liegt unter 20 km/h

Wie schnell sich ein Fußgänger im Durchschnitt fortzubewegen vermag, dürfte selbst bei mittlerer körperlicher Kondition noch sehr von den Umständen abhängen. Laut Bundesgerichtshof liegt die “Schrittgeschwindigkeit” aber “deutlich unter 20 km/h”.

Weiterlesen »

Ohne Gurt darf niemand mitfahren

Egal, ob Erwachsene oder Kinder: In einem Auto dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, ist es nicht mehr erlaubt, Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter Größe ohne Rückhaltesystem (Kindersitz) zu befördern, wenn die vorhandenen Gurtplätze bereits belegt sind. Die frühere Regelung, wonach unter besonderen Umständen Personen zusätzlich ohne Sicherheitsgurt mitgenommen werden durften, gilt nicht mehr.

In der Praxis bedeutet das für die meisten Pkw ein Limit von fünf Insassen. Die vielfach gebräuchliche Nachbarschaftshilfe für den Weg zur Schule ist also im normalen Pkw auf drei bis vier Plätze beschränkt. Allerdings gibt es für Familien eine Ausnahme: Ein drittes Kind ab drei Jahren darf notfalls mit einem normalen Sicherheitsgurt gesichert werden, wenn wegen zwei anderer Kindersitze kein weiterer mehr eingebaut werden kann. Sollen auf dem Rücksitz zwei Kinder transportiert werden, muss notfalls ein Erwachsener auf die Mitfahrt verzichten, wenn die Befestigung des zweiten Kindersitzes sonst nicht möglich wäre.

Gebrauchtwagenkäufer erhält vor Bundesgerichtshof Recht

Der Bundesgerichtshof hat am 11.11.2008 mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenverkäufern bei Mängeln am Fahrzeug gestärkt. Im konkreten Fall ging es um die Reparatur eines Getriebeschadens.

Der Kläger hatte einen sieben Jahre alten Wagen mit rund 60 000 Kilometern Laufleistung gekauft. Nach knapp einem halben Jahr trat ein Getriebeschaden an der Automatik auf. Der Händler reparierte auf Garantie, verlangte aber unter Berufung auf eine rechtswidrige Vertragsklausel eine Beteiligung an den Materialkosten in Höhe von rund 1000 Euro.

Der BGH stellte klar, dass der Autohändler in vollem Umfang geradestehen müsse. Angesichts der relativ geringen Laufleistung hätte das Getriebe länger halten müssen, so dass offensichtlich nur ein erhöhter Verschleiß als Ursache für den Defekt in Frage komme. Dem Gesetz nach ist ein Fehler beim Kauf bereits vorhanden gewesen, wenn er innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Reifenservice vor Ort finden

Reifenwechsel benötigt jedes Fahrzeug. Sei es zum Wechsel der Jahreszeiten oder eben, weil es einfach dran ist. Da ist die Suche nach Reifen im Internet eine der Möglichkeiten, die sich anbieten. Die schnellste und umfangreichste Lösung ist seit 2006 die Reifensuchmaschine der Firmeninhaberin Julia Sandor. Vergleichbar mit einem Branchenbuch für Reifenhändler und KFZ-Werkstätten finden Interessierte auf der Webseite alle Informationen über Reifen, Marken und regionale Anbieter. Damit entfallen lästige Einzelsuchergebnisse, die im Vergleich viel Zeit in Anspruch nehmen, denn die Webseite vereint alle Informationen.

Legt der Kunde Wert auf einen Händler in der Nähe – er findet ihn hier – oder er entscheidet sich für das günstigste Reifenangebot – auch das findet er. Ob Sommerreifen, Ganzjahresreifen oder Winterreifen – alle möglichen Markenartikel stehen in jeder Preislage zur Auswahl.

Um den optimalen regionalen Anbieter zu finden wird im Internet bei Reifensuchmaschine.de eine 5-stellige Postleitzahl eingegeben. Die Ergebnisseite zeigt dann Händler bis zu einem Radius von 20 km Entfernung an. Nach einem Klick auf den Händlernamen werden dessen Reifenangebote angezeigt. Hinter jedem Reifen steht ein Link für die Anfrage. So kann jeder interessierte User über ein Kontaktformular seine speziellen Reifenwünsche dem Händler übermitteln. Das spart Zeit und schont die Nerven.

Für Händler wurde zur Veröffentlichung der Angebote und Daten das bedienerfreundliche Tool ,DeRyol’ programmiert. Dafür reichen Kenntnisse in gängigen Textverarbeitungsprogrammen aus. Änderungen der Daten werden direkt auf die Internetseite übertragen. So sind Kunden und Händler immer up to date. Für Händler bedeutet der Eintrag einen Zugewinn an Kunden mit lukrativen Ergebnissen, denn seit dem Start am 1.06.2006 verzeichnet die Seite eine Besucherzahl von mehreren tausend Usern täglich.

Abschleppen von Fahrrad nicht ohne weiteres erlaubt

Ein im Fußgängerbereich abgestelltes Fahrrad darf – im Gegensatz zu einem Personenwagen – von der Ordnungsbehörde nicht einfach abgeschleppt werden. Zumindest dann nicht, wenn das Rad den Fußgängerstrom auf einem Bürgersteig nicht wesentlich behindert. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster im Zusammenhang mit der Umsetzung eines an der Westfassade des Hauptbahnhofs der Stadt abgestellten Fahrrades entschieden (Az. 1 K 1536/07).

Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich zugelassen. Zwar hat eine Behörde immer die Befugnis, eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren – etwa durch das Umsetzen eines störenden Fahrrades. Die öffentliche Sicherheit wurde durch das Rad an der Seitenwand des überdachten Münsteraner Bahnhofaufgangs allerdings nicht gefährdet. Insofern war die Umsetzung des Rades auf einen entfernten Sammelplatz durch die Behörde unrechtmäßig.