Winterzeit dunkle Jahreszeit
Das Wetter können wir nicht ändern, wir müssen es so nehmen wie es kommt. Der Verkehrsteilnehmer kann jedoch sein Verhalten, seine Fahrweise und sein Fahrzeug darauf einstellen. Gem. § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung ist die Ausrüstung der Kfz den Wetterverhältnissen anzupassen im allgemeinen Winterreifenpflicht genannt.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Untersuchungen beim Fahren mit Licht am Tage zeigen eindeutig, die Zahl der Verkehrsunfälle wird verringert.
Mit dieser Vorschrift soll dem bei winterlichen Straßenverhältnissen oft auftretenden Misstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Reifen liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ob ein Reifen geeignet ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidende Kriterien sind hierbei die konkreten Witterungsverhältnisse und deren Auswirkung auf den Straßenzustand sowie die Profiltiefe und das Alter der Reifen. So können im guten Zustand befindliche sogenannte "Ganzjahresreifen" eine geeignete Bereifung darstellen. Bei entsprechender Witterung oder z.B. in Wintersportorten muss der Autofahrer damit rechnen, dass diese Reifen nicht ausreichend sind. Ein Verwarngeld in Höhe 20,– EUR oder ein Bußgeld in Höhe 40,- EUR und ein Punkt im Verkehrszentralregister wären bei Behinderungen die Folge, von eventuellen versicherungsrechtlichen Problemen abgesehen.
Vom 01. bis 31. Oktober führt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gemeinschaftlich mit der Deutschen Verkehrswacht e. V. (DVW), dem ADAC und dem Zentralverband der Augenoptiker die 53. Kraftfahrzeug-Beleuchtungs-Aktion durch. Im Rahmen dieser Aktion können die Kraftfahrer kostenlos die Beleuchtungsanlage ihrer Fahrzeuge, insbesondere die Einstellungen der Scheinwerfer, in den Fachwerkstätten auf einwandfreie Funktion überprüfen lassen. Fahrzeuge mit fehlerfreier Beleuchtung erhalten die an der Windschutzscheibe anzubringenden Aufkleber "Lichttest 2009"
Nutzen Sie die Aktionswochen der Kfz-Betriebe und bereiten Sie rechtzeitig Ihr Fahrzeug auf den Winter vor. Zum Wintercheck gehört aber auch das verkehrsgerechte Verhalten des Fahrzeugführers. Lassen Sie sich nicht von winterlichen Straßenverhältnissen überraschen. Stellen Sie sich daher rechtzeitig auf die widrigen Verkehrsverhältnisse ein. Wer unter Zeitdruck fährt, fährt risikobereiter, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist weiterhin die Unfallursache Nr. 1. Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den erforderlichen Sicherheitsabstand ein. Lassen Sie bei mangelnder Sicht erhöhte Aufmerksamkeit walten.
Vom Erkennen einer Gefahrensituation bis zum Ansprechen der Bremsen vergeht ca. 1 sec. In dieser Zeit fahren Sie unvermindert mit gleich bleibender Geschwindigkeit weiter, ohne dass Sie in das Verkehrsgeschehen eingreifen können; bei 50 km/h legen Sie in 1 sec. 13,8 m und bei 80 km/h 22,2 m als Reaktionsweg zurück. Erst danach fangen Sie an zu bremsen. Deshalb, verringern Sie rechtzeitig Ihre Geschwindigkeit und schalten Sie Ihre Beleuchtung ein. Es gilt, nicht nur selber sehen, sondern auch gesehen werden, kann frühzeitig Gefahrensituationen verhindern helfen.
Besondere Gefahrensituationen können in der Herbstzeit auch durch vermehrte Wildwechsel sowie verschmutzte Fahrbahnen hervorgerufen werden. Insbesondere kann Laub oder Ackerboden von den Feldern an den Reifen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge die Fahrbahn zu einem rutschigen Untergrund werden lassen. Der Bremsweg kann so um ein vielfaches verlängert werden. Wenn es dennoch zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, ist die Unfallstelle mit dem Warnblinklicht und in ausreichender Entfernung mit dem Warndreieck zu sichern. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft etwa in 100 m Entfernung zum Unfallort. Achten Sie ständig zu Ihrer eigenen Sicherheit auf den fließenden Verkehr.
Leider muss die Polizei häufig feststellen, dass die Fahrradfahrer mit erstaunlicher Lässigkeit und Unbedachtheit ihre eigene Sicherheit missachten. Sie unterliegen einer großen Fehleinschätzung mit ihrem unreflektierten und ich bezogenen Handeln: "Solange ich sehe, brauche ich kein Licht". Radfahrer sind diejenigen Verkehrsteilnehmer, die am leichtesten, mit den entsprechenden Folgen, auf der Fahrbahn übersehen werden. Daher müssen die vom Gesetzgeber am Fahrrad vorgeschriebenen Teile vorhanden und betriebsbereit sein. Eltern sollten die Fahrräder gemeinsam mit den Kindern überprüfen und das Einschalten der Beleuchtung üben.
Die Erwachsenen müssen sich insgesamt ihrer Verantwortung bewusst sein und mehr verkehrsgerechtes Verhalten vorleben.
Zu mehr Verkehrssicherheit bei den Fußgängern tragen helle Kleidung und insbesondere reflektierende Applikationen (Blinkis) bei. Von sehr hohem Sicherheitswert sind zusätzliche reflektierende Arm- und Hosenbänder mit Klettverschluß. Reflektoren an der Kleidung eines Fußgängers bewirken, dass diese bei Abblendlicht vom Autofahrer schon auf 150 m Entfernung deutlich zu erkennen sind; ohne hingegen erst bei 30 m. Dieses frühe Erkennen bedeutet mehr Reaktionszeit für den Kfz-Führer und damit mehr Sicherheit.
Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten die Verkehrsteilnehmer mehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern, walten lassen.
Tipps für mehr Sicherheit bei Dunkelheit
Neben der Tagessehschärfe auch die Dämmerungssehschärfe und Blendempfindlichkeit spätestens ab dem 40. Lebensjahr oder bei Auffälligkeiten vorher überprüfen lassen
Keine getönten Brillen oder Kontaktlinsen verwenden
Beleuchtung ständig überprüfen
Rechtzeitig die Scheinwerfer säubern
Wischerblätter überprüfen und frühzeitig austauschen
Behältnis für die Scheibenwaschanlage rechtzeitig auffüllen
Scheiben von innen und außen säubern – starke Reflektion werden hierdurch vermieden -
Auf Sichtweite fahren und Abstand halten, gefahrenbewusst fahren
Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren
Als Fußgänger, Kinder insbesondere, auffällige, reflektierende Kleidung tragen
Das Fahrrad auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen

























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