Auf das Auswuchten von Autoreifen nicht verzichten
Autofahren ist in den vergangenen Jahren beständig teurer geworden; die Steigerungsrate der Autokosten ist sogar höher als der Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Als Preistreiber wirkte dabei insbesondere der Kraftstoff, dessen Preise erst in den letzten Wochen wieder ein wenig nachgegeben haben. Sparen ist also angesagt, doch weil nur wenige Kfz-Halter bereit sind, dafür die persönliche Mobilität nennenswert einzuschränken, wird oft lieber bei der Instandsetzung und -haltung des Fahrzeugs geknausert als beim Spritverbrauch. “Reifenfachhändler berichten aktuell vermehrt über äußerst sparsame Verbraucher, die beim Wechsel der Bereifung von Sommer- auf Winterreifen auf einen Verzicht des Auswuchtens drängen; insbesondere dann, wenn die vor der letzten Inbetriebnahme schon einmal gewuchteten Räder – auf Felgen – über den Sommer eingelagert waren. In unserer Geschäftsstelle häufen sich deshalb zur Zeit Anfragen unserer Mitgliedsbetriebe, ob für das Auswuchten von Rädern bei der Neumontage eine technische Notwendigkeit besteht”, so sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn).
Grundsätzlich gilt, dass gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) primär der Fahrzeugführer/ Fahrzeughalter verpflichtet ist, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen. Nimmt er allerdings die Dienstleistung einer Fachwerkstatt (z.B. eines Reifenfachhandelsbetriebes) in Anspruch, kann man davon ausgehen, dass er dieser Pflicht damit nachgekommen ist. Denn man unterstellt, dass die Dienstleistung dort nach dem aktuellen Stand der Technik sachund fachgerecht und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen ausgeführt wird. Dem entsprechend steht der ausführende Betrieb im Rahmen der Sachmängelhaftung auch gegenüber dem Kunden gesetzlich in der Pflicht.
Weil diese Pflicht den Reifenfachhandel gegenüber sparwilligen Kunden schon früher in Erklärungsnöte brachte, hat der BRV als bundesweit tätiger Fachverband der Branche die deutschen Automobilhersteller – Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW – um ihre Stellungnahme bezüglich des Auswuchtens von Rädern gebeten, denn letztlich können nur Fahrzeughersteller zu dessen technischer Notwendigkeit verbindliche Aussagen machen. Das Ergebnis war ein eindeutig positives Bekenntnis, und zwar aus folgenden Gründen:
Eine Unwucht des Rades von 10 Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 Stundenkilometern immerhin wie ca. 2,5 Kilogramm. Bei 200 km/h jedoch beanspruchen ca. 10 Kilogramm Rad/Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig! Die Folgen:
- Über die Erhöhung der Geschwindigkeit und die Zunahme der Unwucht nimmt die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn ab, was zu einem Sicherheitsrisiko führt: Bei erhöhten Restunwuchten und hohen Geschwindigkeiten besteht die Gefahr, dass der Fahrer unkontrollierte Lenkbewegungen ausführt.
- Hinzu kommt, dass die Fahrzeugunruhe mit Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeit steigt. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen beeinträchtigen dann den Fahrkomfort.
- Auf Grund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich zudem die Lebensdauer der Achsund Karosseriebauteile.
Drechsler: “Das Votum der Automobilindustrie war eindeutig: Aus den drohenden negativen Auswirkungen einer Unwucht auf Fahrsicherheit, -komfort und Fahrzeuglebensdauer ergibt sich die unbedingte technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen!” Dies gilt auch für früher schon einmal ausgewuchtete Räder, weil die bei der Erstmontage eingestellten Gleichförmigkeitswerte des aus Reifen und Felge bestehenden Komplettrades im Betrieb einer Vielzahl möglicher Beeinträchtigungen wie etwa Anfahrschäden oder Lösen von Auswuchtgewichten unterliegen, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sein müssen. Drechsler: “Jede Fahrt über eine Bordsteinkante kann zu einer Unwucht führen. Insofern muss der Reifenfachhandel – schon aus Sorgfaltspflicht – eingelagerte Kompletträder überprüfen, bevor sie wieder dem Kunden ausgehändigt oder an sein Fahrzeug montiert werden. Wobei die Überprüfung der Gleichförmigkeitswerte einer kompletten neuen Auswuchtung entspricht und dringend geboten ist.”
Seinen Mitgliedsunternehmen hat der Bonner Verband nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen dringend empfohlen, auf das Auswuchten nicht zu verzichten bzw. vertraglich einen Haftungsausschluss zu vereinbaren, wenn der Kunde diese Dienstleistung trotz der klaren technischen Argumente ablehnt. Der Appell zum Auswuchten der Räder auf allen Achspositionen gilt natürlich gleichermaßen für Autofahrer. Drechsler: “Wer hier spart, spart ganz klar an der falschen Stelle.”
Wer in punkto Bereifung auf Nummer Sicher gehen will und einen Reifenspezialisten in seiner Nähe sucht, kann dafür auf der Website www.reifensuchmaschine.de ,über eine bequeme Postleitzahlensuche können Interessenten hier die Adressen der Reifenhändler im Umfeld des Standortes ihrer Wahl herausfiltern.

























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